Konditionen Online-Auktionen


Allgemeine Einlieferungsbedingungen für die
Versteigerung von Gegenständen

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Einlieferungsbedingungen (nachfolgend
„Geschäftsbedingungen“) gelten für die Versteigerung vom Einlieferer eingereichter
Gegenstände im Rahmen einer Online-Auktion über die Plattform
www.auctionet.com durch Stockholms Auktionsverk (SAV) GmbH oder Stockholms
Auktionsverk Köln GmbH (nachfolgend „Stockholms Auktionsverk“) als
Kommissionär.
1.2 Der Anwendung allgemeiner Verkaufsbedingungen gewerblicher Einlieferer, die
von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, widerspricht Stockholms
Auktionsverk hiermit ausdrücklich.
1.3 Stockholms Auktionsverk hat das Recht, eingereichte Gegenstände bei einer
Auktion zu versteigern, die nach Einschätzung von Stockholms Auktionsverk die
besten Ergebnisse liefern oder aus anderen Gründen am besten geeignet sind.
1.4 Stockholms Auktionsverk ist nicht dafür verantwortlich, dass die Plattform der
ausgewählten Online-Auktion und jede ihrer Funktionen immer, überall und für alle
Nutzer verfügbar sein wird.
1.5 Für die Versteigerung der Gegenstände, muss zwischen Stockholms
Auktionsverk und dem Einlieferer ein schriftlicher Versteigerungsauftrag in Form
eines Kommissionsvertrags („Versteigerungsauftrag“) abgeschlossen werden.
1.6 Ein Widerruf des Versteigerungsauftrages muss schriftlich erfolgen. Wenn der
Einlieferer den Versteigerungsauftrag widerruft, muss er Stockholms Auktionsverk
die Kosten für die Bearbeitung und Bewertung der Gegenstände usw. entsprechend
den gemäß Punkt 4.1 auf den Angebotspreis berechnet Gebühren erstatten. In
keinem Fall ist der Einlieferer ohne Zustimmung von Stockholms Auktionsverk
berechtigt, den Versteigerungsauftrag später als drei Tage vor Beginn der
öffentlichen Präsentation des Artikels zu widerrufen.

2. EINLIEFERUNG
2.1 Der Einlieferer wird Gegenstände während der Dauer des
Versteigerungsauftrages nicht über andere Auktionshäuser oder anderweitig zur
Versteigerung anbieten. Er trägt die Verantwortung, dass er an den Gegenständen,

die er Stockholms Auktionsverk zur Versteigerung anbietet, das uneingeschränkte
Eigentumsrecht besitzt oder, wenn ein Gegenstand Eigentum eines Dritten ist, dass
der Einlieferer das uneingeschränkte Recht zur Versteigerung und zur
Entgegennahme des Kaufpreises dafür besitzt. Der Einlieferer steht auch dafür ein,
dass eingereichte Gegenstände in jeglicher Hinsicht frei von Rechten Dritter sind.
2.2 Wenn der Einlieferer nicht Eigentümer von Gegenständen ist, die er zur
Versteigerung anbietet, muss er Stockholms Auktionsverk über die
Eigentumsverhältnisse informieren und gegebenenfalls seine Befugnis zur
Vertretung aller Eigentümer der Gegenstände durch eine schriftliche Vollmacht
nachweisen. Stockholms Auktionsverk ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des
Einlieferers zur Versteigerung der Gegenstände zu prüfen.
2.3 Der Einlieferer, der Gegenstände anbietet, ist verpflichtet, Stockholms
Auktionsverk über bekannte Fehler und Mängel der angebotenen Artikeln zu
informieren. Dies gilt auch, wenn der Einlieferer nicht Eigentümer der Gegenstände
ist.
2.4 Stockholms Auktionsverk behält sich das Recht vor, einseitig und ohne Anspruch
auf Entschädigung des Einlieferers den Versteigerungsauftrag für ein bestimmtes
Objekt zu kündigen, wenn erhebliche Zweifel an der Echtheit des Objekts, dem
Eigentum an dem Objekt oder Richtigkeit anderer relevanter Informationen bestehen.
2.5 Der gesamte Transport von Gegenständen zum und vom Stockholms
Auktionsverk erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.
2.6 Der Einlieferer ist auch dafür verantwortlich, dass Material, das er bei
Einreichung von Gegenständen für die Versteigerung zur Verfügung stellt, wie z.B.
, Echtheitsbescheinigungen, Spezifikationen oder Gutachten (nachfolgend
„Versteigerungsunterlagen“) echt und zutreffend sowie nicht irreführend ist und der
Verkäufer alle Rechte daran hat. Stockholms Auktionsverk erhält eine kostenlose,
nicht exklusive und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung der Versteigerungsunterlagen
für die Dauer des Versteigerungsauftrages.

3. KATALOGISIERUNG
3.1 Stockholms Auktionsverk hat das uneingeschränkte Recht zu entscheiden, wie
Objekte beschrieben und dargestellt sowie auf Bildern und im Internet präsentiert
werden sollen.
3.2 Alle von Stockholms Auktionsverk angefertigten Fotos und Bilder sind Eigentum
von Stockholms Auktionsverk und dürfen ohne besondere Vergütung auch für

Zwecke verwendet werden, die nicht mit der Versteigerung in Zusammenhang
stehen.

4. GEBÜHREN
4.1 Für jeden Auktionsgegenstand wird eine Provision in Höhe von 15 % inkl. MwSt.
des Zuschlagsbetrags an Stockholms Auktionsverk gezahlt zuzüglich einer
Pauschalgebühr von 20 EUR inkl. MwSt für das Anfertigen von Fotos. Sollte ein
Gegenstand nicht versteigert werden können, fällt keine Provision und keine Gebühr
an.
4.2. Die Versicherungsgebühr beträgt 1,25 % inkl. Mehrwertsteuer des versteigerten
Betrags für jeden eingereichten Gegenstand.
4.3 Die Provision und die Gebühren werden bei der Abrechnung nach Punkt 7 in
Abzug gebracht.

5. AUFBEWAHRUNG, VERSICHERUNG UND HAFTUNG
5.1 Eingereichte Gegenstände sind von Stockholms Auktionsverk gegen Schäden im
Zusammenhang mit Einbruch, Feuer oder Wasserschäden sowie gegen Diebstahl
oder Bruch bis zu einem Höchstwert versichert, der dem Angebotspreis nach Abzug
der Versteigerungsgebühren nach Punkt 4. entspricht. Ein abweichender
Versicherungswert kann gesondert schriftlich vereinbart werden.
5.2 Stockholms Auktionsverk ist dafür verantwortlich, dass die eingereichten
Gegenstände sicher aufbewahrt werden.
5.3 Stockholms Auktionsverk kann nicht für Schäden an Glas und Rahmen von
Bildern oder für natürliche Veränderungen natürlicher Materialien wie Ausbleichen
von Papier und Rissen im Holz oder Abnutzung im Zusammenhang mit der
Präsentation haftbar gemacht werden.
5.4 Stockholms Auktionsverk ist nicht verpflichtet, dem Einlieferer Schäden zu
ersetzen, die den Versicherungswert des eingereichten Objekts gemäß Punkt 5.1
übersteigen.
5.5 Stockholms Auktionsverk hat das Recht, Schäden an Gegenständen zu
reparieren statt eine Entschädigung zu zahlen, wenn sich der Wert dadurch nicht
mindert.

5.6 Stockholms Auktionsverk haftet nur wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden. Weitergehende Ansprüche gegen Stockholms Auktionsverk (insbesondere
mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangener Gewinn oder Goodwill) sind
ausgeschlossen, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Dies gilt auch
für die Haftung für eingereichte Gegenstände. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht
für Schäden bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit durch Stockholms Auktionsverk, deren gesetzlicher Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

6. GEBOTE UND MINDESTPREISE
Die Gebote sind sichtbar, der Bieter hingegen verbleibt anonym. Alle Waren werden
ungeachtet der Taxierung zum höchsten Gebot verkauft. Der Einlieferer kann jedoch
bei der Einlieferung einen Mindestpreis vorschlagen. Es liegt im Ermessen des
jeweiligen Auktionshauses, das gemäß unseren übergeordneten Richtlinien darüber
entscheidet, ob ein Mindestpreis für eine Ware/ Dienstleistung festgesetzt werden
kann/soll. Dem Einlieferer ist es nicht erlaubt, auf eigene Waren zu bieten. Wir
behalten uns das Recht vor, Gebote zu löschen, falls wir einschätzen, dass die
Gebotsabgabe nicht in Übereinstimmung mit unseren Richtlinien erfolgt ist.

7. ABRECHNUNG
7.1 Nach Beendigung der Auktion erhält der Einlieferer eine schriftliche Abrechnung.
7.2 Einlieferer sind für die korrekte steuerliche Handhabung und Abwicklung des
Verkaufs selbst verantwortlich.

8. AUSZAHLUNG
8.1 Stockholms Auktionsverk wird den Kaufpreis vom Ersteigerer für Rechnung des
Einlieferers einziehen. Die Auszahlung des Auktionsergebnisses an den Einlieferer
erfolgt fünfundzwanzig (25) Bankarbeitstage nach Ende der Auktion unter der
Voraussetzung, dass bis dahin die vollständige Zahlung des Kaufpreises vom
Ersteigerer eingegangen ist und der Ersteigerer keine Gewährleistungsansprüche
geltend oder vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Ist die
Widerrufsfrist des Ersteigerers zum Zeitpunkt der regulären Zahlung noch nicht

abgelaufen, verschiebt sich die Zahlung an den Einlieferer um bis zu drei (3)
Bankarbeitstage nach Ablauf der Widerrufsfrist
8.2 Hat der Ersteigerer innerhalb der Widerrufsfrist von seinem gesetzlichen
Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, wird der Verkauf abgebrochen und der
Gegenstand zu unveränderten Versteigerungsbedingungen erneut zur Versteigerung
angeboten.
8.3 Wenn der Ersteigerer zum Zeitpunkt gemäß Punkt 8.1 nicht die vollständige
Zahlung des Kaufpreises geleistet oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht
hat, wird der Verkauf annulliert, es sei denn, Stockholms Auktionsverk und der
Einlieferer vereinbaren, die Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs gegen den
Ersteigerer. Stockholms Auktionsverk ist nicht verpflichtet, Maßnahmen gegen den
Ersteigerer zu ergreifen, es sei denn, es wurde eine besondere Vereinbarung mit
dem Verkäufer getroffen.
8.4 Stockholms Auktionsverk hat das Recht, etwaige Gegenansprüche gegen den
Einlieferer mit der Zahlung an den Einlieferer zu verrechnen. Der Einlieferer ist nur
berechtigt mit Ansprüchen von Stockholms Auktionsverk aufzurechnen, soweit seine
Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. NICHT VERSTEIGERTE GEGENSTÄNDE
9.1 Wenn nicht anders vereinbart, hat Stockholms Auktionsverk das Recht, bei einer
Auktion nicht versteigerte Gegenstände ohne vorherige Ankündigung erneut zur
Versteigerung anzubieten. Wenn ein Gegenstand dreimal bei einer Auktion
angeboten wurde, wird er nicht erneut bei einer Auktion angeboten. Gegenstände,
die trotz weiterer Auktionsversuche nicht versteigert werden konnten, müssen vom
Einlieferer spätestens fünf (5) Tage nach Ende der letzten Auktion und Mitteilung
durch Stockholms Auktionsverk abgeholt werden.
9.2 Für nicht rechtzeitig abgeholte Gegenstände gemäß Punkt 9.1 wird eine
Aufbewahrungsgebühr in Höhe von 5 EUR inkl. MwSt. pro Gegenstand und
Kalendertag in Rechnung gestellt. Für Möbel und andere sperrige Gegenstände wird
eine doppelte Aufbewahrungsgebühr erhoben. Außerdem hat Stockholms
Auktionsverk das Recht, nicht abgeholte Gegenstände durch eine Spedition an den
Einlieferer zurückzusenden. Sämtliche Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten
des Einlieferer.
9.3 Stockholms Auktionsverk hat ein Zurückbehaltungsrecht an nicht versteigerten
Gegenständen als Sicherheit für die Begleichung etwaiger Gegenansprüche gegen
den Einlieferer.

9.4 Stockholms Auktionsverk ist außerdem berechtigt, vom Einlieferer nicht
abgeholte Gegenstände zu verkaufen, wenn dem Einlieferer zuvor eine Nachfrist von
weiteren fünf (5) Tagen gesetzt wurde, der Einlieferer auf die Folgen des Fristablaufs
hingewiesen wurde und diese erfolglos abgelaufen ist. Der dabei erzielte Kaufpreis
dient in erster Linie der Deckung der Kosten und Lager-/Versandgebühren und
anschließend der Deckung etwaiger sonstiger Gegenansprüche von Stockholm
Auktionsverk gegenüber dem Einlieferer. Ein etwaiger Überschuss muss an den
Einlieferer gezahlt werden.

10. WIDERRUFSRECHT
Die Versteigerung von Gegenständen erfolgt ausschließlich über Online-Auktionen
und daher gilt gemäß den Bestimmungen über Fernabsatzverträge und außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gegenüber Verbrauchern gemäß §§
312 b ff. BGB ein Widerrufsrecht. Wenn der Ersteigerer von seinem Widerrufsrecht
Gebrauch macht, behält sich Stockholms Auktionsverk das Recht vor, Gegenstände
ohne vorherige Ankündigung an den Einlieferer erneut zur Auktion anzubieten, wobei
Stockholms Auktionsverk gegenüber dem Einlieferer nicht verantwortlich ist, falls sich
der Endpreises eines Gegenstands im Falle einer erneuten Versteigerung ändert.
Wenn der Ersteigerer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, behält sich
Stockholms Auktionsverk außerdem das Recht vor, etwaige bereits an den
Einlieferer vorgenommene Auszahlungen zurückzufordern.

11. HAFTUNG FÜR FEHLER
11.1 Der Einlieferer ist für die Echtheit der Gegenstände verantwortlich. In Fällen, in
denen ein Gegenstand nach Einschätzung von Stockholms Auktionsverk eine
Fälschung darstellt, der Verdacht besteht, dass er mit Geldwäsche oder der
Finanzierung von Terrorismus in Zusammenhang steht oder als gestohlen oder
geplündert eingestuft werden kann, hat Stockholms Auktionsverk das Recht, dem
Ersteigerer einen etwaigen bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuzahlen und vom
Einlieferer Schadensersatz zu verlangen, soweit der Kaufpreis schon nach Punkt 8.
an den Einlieferer ausgezahlt wurde. Bei der Einreichung eines mutmaßlich
gefälschten Gegenstands wird die Polizei benachrichtigt.
11.2 Für den Fall, dass Stockholms Auktionsverk von dem Ersteigerer für Fehler
oder Mängel an versteigerten Gegenständen in Anspruch genommen wird, hat
Stockholms Auktionsverk das Recht, vom Einlieferer Erstattung in Höhe eines
möglicherweise dem Ersteigerer aufgrund des Fehlers gewährten Schadensersatz zu
verlangen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Inanspruchnahme von Stockholms

Auktionsverk durch Dritte, es sei denn Stockholms Auktionsverk hat die
Inanspruchnahme durch den Dritten zu vertreten.
11.3 Da Stockholms Auktionsverk ausschließlich als Mittelsmann (Kommissionär)
und/oder Vermittler fungiert, hat der Einlieferer grundsätzlich etwaige Ansprüche des
Ersteigerers jeglicher Art zu erfüllen, es sei denn, der Anspruch beruht ausschließlich
auf einem haftungsbegründenden Verhalten von Stockholms Auktionsverk.

12. PERSONENBEZOGENE DATEN
12.1 Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-
Adresse, die der Einlieferer im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von Stockholms
Auktionsverk oder anderweitig im Rahmen des Versteigerungsauftrags mit
Stockholms Auktionsverk angegeben hat, werden für die Vertragsdurchführung und
zur Erfüllung der Verpflichtungen von Stockholms Auktionsverk im Zusammenhang
mit Online-Auktionen verwendet, um die Auktion durchführen zu können und
rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die übermittelten personenbezogenen Daten
können durch Erhebung aus privaten und öffentlichen Registern aktualisiert und
ergänzt werden.
12.2 Personenbezogene Daten können für angegebene Zwecke an die
Muttergesellschaft von Stockholms Auktionsverk (Auction Network Sweden AB, Org.-
Nr. 556859-5150, Grev Turegatan 44, 114 38 Stockholm) übermittelt werden.
12.3 Einlieferer haben das Recht, auf schriftliche Anfrage schriftliche Informationen
darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten Stockholms Auktionsverk
registriert hat und wie diese Daten verwendet werden. Einlieferer haben außerdem
das Recht, von Stockholms Auktionsverk die Berichtigung oder Entfernung falscher
Informationen über den Einlieferer zu verlangen.
12.4 Im Falle von Änderungen der registrierten Informationen muss der Einlieferer
dies Stockholms Auktionsverk mitteilen.

13. HÖHERE GEWALT
Stockholms Auktionsverk ist für die Nichterfüllung vertraglicherer Verpflichtungen
nicht verantwortlich, wenn dies auf einem Umstand höherer Gewalt beruht und dieser
Umstand die rechtzeitige Erfüllung verhindert oder erheblich erschwert. Als
befreiende Umstände gelten unter anderem Kriegshandlungen,
Währungseinschränkungen, Mangel an Transportmitteln, Feuer, behördliche
Maßnahmen, geänderte Gesetze, Arbeitskonflikte, allgemeine Warenknappheit,

Treibstoffknappheit, Unfälle oder ähnliche Umstände. Stockholms Auktionsverk hat in
einem solchen Fall den Einlieferer unverzüglich von den Auswirkungen eines
befreienden Umstandes zu informieren. Verzögert sich die Erfüllung einer
bestimmten Verpflichtung durch Stockholms Auktionsverk aufgrund dieser Umstände
um mehr als drei Monate, hat der Einlieferer das Recht, den Versteigerungsauftrag
schriftlich zu widerrufen, ohne dass Stockholms Auktionsverk dadurch zu
Schadensersatz verpflichtet wird.

14. SONSTIGES
14.1 Für den Fall, dass ein Einlieferer als Verbraucher handelt, gelten zwingende
Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts, wenn und soweit dieses zwingende
Bestimmungen vorsieht, die für den Einlieferer vorteilhafter sind als diese
Geschäftsbedingungen.
14.2 Diese Geschäftsbedingungen sowie alle sonstigen vertraglichen Beziehungen
zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von
Stockholms Auktionsverk, sofern der Einlieferer Unternehmer ist.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, rechtswidrig
oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl in vollem
Umfang wirksam, ohne dass sie in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder außer Kraft
gesetzt werden. Die Parteien sind sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
bewusst, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist
jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit §
139 BGB in vollem Umfang aufzuheben. Anstelle der unwirksamen, rechtswidrigen
oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die der unwirksamen,
rechtswidrigen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten
kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
14.4. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen der Schriftform. Änderungen und
Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung
dieser Schriftformklausel.
14.5 Bei Beschwerden, bei denen die Parteien keine Einigung erzielen können,
haben Einlieferer, die Verbraucher sind und ihren Wohnsitz in der EU haben, die
Möglichkeit, sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes
(https://www.universalschlichtungsstelle.de/) zu wenden. Der Einlieferer kann auch
die Beschwerdeplattform der Europäischen Kommission nutzen, die auf der Website
der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbar
ist.

Diese Bedingungen gelten ab dem 01.03.2024